Der Verein eCH hat zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden) Stellung genommen. Er befürwortet einen möglichst breiten Einsatz der AHV-Nummer – ein solcher trägt wesentlich zur reibungslosen Abwicklung von Prozessen zwischen den Beteiligten bei.