Bundesverwaltung übernimmt eCH-Prozessstandards für die Digitale Verwaltung Schweiz

Die Bundesverwaltung übernimmt die von eCH aktualisierten resp. neu erstellten eCH-Prozessstandards (eCH-0074 Modellierungsgrundsätze, eCH-0158 BPMN-Modellierungskonventionen und eCH-0242 Modellierung von Geschäftsregeln) unverändert als Bundesstandards (IKT-Beschluss Bund vom 19.11.2020). Sie schafft damit einen methodischen Rahmen für die organisationsübergreifende und -interne Zusammenarbeit im Rahmen der Digitalen Verwaltung Schweiz. Gemäss der Öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government Zusammenarbeit in der Schweiz (2020) erklären die Gemeinwesen eCH-Standards in ihrem Zuständigkeitsbereich für verbindlich.

 

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