eCH-0282Prüfung einer elektronischen Signatur

Beschreibung

Der hier vorliegende Standard gibt eine Anleitung, wie elektronische Signaturen, hier kurz Signaturen, zu prüfen sind. U.a. auch Signaturen, welche mit Zusatzinformationen wie einem Zeitstempel versehen sind, so dass deren Gültigkeit bewahrt werden kann. 

Bestimmungen aus Bundesgesetz und folglich Ausführungsvorschriften (Verordnung, technische administrative Vorschriften bestehen jedoch zur Prüfung einer Signatur nicht. Weil jedoch Signaturen zu prüfen sind, bedarf es dieser Anleitung. 

Die hier vorliegende Anleitung basiert auf: 

  • ETSI Standards (ETSI EN 319 102-1 V.1.3.1, ETSI TS 119 172-4)  EU-Vorschriften (SAR_EC_BASELINE), wie eine Signatur zu prüfen ist
  • Bundesvorschriften und eCH-Standards (eCH-0220, eCH-0230, eCH-0250), wie eine Signatur herzustellen ist. 

Vorschriften und Empfehlungen, wie eine elektronische Signatur herzustellen ist, legen implizit die Kriterien und das mögliche Resultat einer Prüfung fest. 

In eCH-0220, eCH-0230, eCH-0250 sind mehr Anforderungen an die Herstellung einer elektronischen Signatur für die Bewahrung deren Gültigkeit festgelegt worden, als in den entsprechenden ETSI Standards, in SAR_EC_BASELINE und in CID 2015/1506 zu finden sind. Der Aspekt der Aufbewahrung und der Unverfälschbarkeit der Visualisierung eines elektronisch signierten Objekts sind in dem vorliegenden und in diesen eCH-Standards berücksichtigt worden. Entsprechend sind die Prüfkriterien umfassender als in den einschlägigen ETSI Standards und EU-Vorschriften (SAR_EC_BASELINE). 

Allgemeine Informationen

Version
1.0.0
Status
In Arbeit
Kategorie
Standard
Reifegrad
Definiert

Lebenszyklus

Geplant
In Arbeit
eCH-0282