Der vorliegende SHIP Prozessstandard «ambulant» definiert die fachliche Prozesslogik und Meldungsinhalte der gesamten bidirektionale Kommunikation zwischen dem Spital (ambulanter Bereich) in der Rolle als Leistungserbringer und Rechnungssteller auf der einen Seite und der KVG-Versicherung in der Rolle als Kostenträger auf der anderen Seite zu ambulanten Leistungsfällen entlang eines harmonisierten und digitalisierten End-to-End-Administrationsprozess-Ablaufes von der Patienten- und Kostenträger-Identifikation, über die Rechnungsprüfung bis zur Steuerung des Zahlungsflusses.
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Kapitel: 6.4.1
Bei der Meldung 05.010 für eCH-0253 gibt es keine Vorbedingung, dass eine Meldung 04.010 vorangegangen werden muss. →
neu: Vorbedingung Ablauf: eine Meldung M_04.010 muss empfangen worden sein.