Gremium: Vorstand
Der Vorstand von eCH besteht aus dem Präsidenten sowie maximal zwölf weiteren Vereinsmitgliedern: Mindestens eine Vertretung haben der Bund, die Kantone, die Gemeinden und die NGO (Non Governmental Organisation). Nach Möglichkeit stellen die Konsumenten, die Wirtschaft, die ICT-Branche und die Forschung und Lehre ein Mitglied.
Die Arbeit des eCH-Vorstands richtet sich nach dem Geschäftsreglement des Vorstands des Vereins eCH.
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes und den Präsidenten.
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