Beschreibung
Die Einwohnerdienste haben den gesetzlichen Auftrag, Einwohnerregister zu führen und über die geführten Personendaten den berechtigten Amtsstellen, respektive Stellen, die einen öffentlich rechtlichen Auftrag erfüllen Auskunft zu erteilen. Das vorliegende Dokument spezifiziert die Meldungen für die Adressverifikation und die Datenanfrage bei den Einwohnerregistern.
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Definiert