eCH-0059Accessibility-Standard

Beschreibung

Das Internet vereinfacht Menschen mit Behinderungen die Kommunikation und kompensiert

so die eingeschränkte Mobilität. Es ist dringend notwendig, dass Internetanwendungen barrierefrei

für alle Menschen zugänglich sind.

Dieser eCH-Standard soll primär bei allen öffentlichen Internetangeboten des Gemeinwesens

Anwendung finden, also beispielsweise in Bereichen wie eGovernment, eVoting, usw.

Der vorliegende Standard gibt Behörden und weiteren Anbietern öffentlich zugänglicher Informationen

und Dienstleistungen die Möglichkeit, ihre Angebote im Internet nach einheitlichen

Kriterien umzusetzen und damit gleichzeitig ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Der eCH-Standard lehnt sich an die P028, Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von

barrierefreien Internetangeboten an, welche sich wiederum nach den international anerkannten

Web Content Accessibility Guidelines WCAG 1.0 des World Wide Web Consortium W3C

richten. Die Umsetzung dieser Richtlinien ermöglicht es, dass alle Nutzer auf das Internetangebot,

unabhängig ihrer Einschränkungen, zugreifen können.

Allgemeine Informationen

Version
1.0
Status
Abgelöst
Beschlussdatum
Publikationsdatum
Kategorie
Standard
Reifegrad
Definiert

Fachgruppe

Themenbereiche

Lebenszyklus

Zuvor
Abgelöst
eCH-0059:2011
Aktuell
Genehmigt
eCH-0059:2020