Verbindlichkeit von eCH-Standards

Die verabschiedeten Standards von eCH haben den Status von Empfehlungen. Der Bund hat eCH-Standards, welche die Bundesverwaltung betreffen, in seinen Standardisierungsprozess übernommen. In der Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz ist festgehalten, dass die DVS - in Zusammenarbeit mit eCH - Standards entwickelt, um die digitale Transformation in den Verwaltungen zu fördern. Bund, Kantone und Gemeinden können eCH-Standards für verbindlich erklären – insbesondere bei Beschaffungen und Lösungsentwicklungen.

Der Nutzen der Standards kommt nur zur vollen Entfaltung, wenn sie auch angewandt werden, Hier kommen die Bedarfs- und Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand ins Spiel. Sie können die Standards von eCH in das Anforderungsprofil von Projekten und insbesondere als technische Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.

Der Verein eCH empfiehlt:

  • Integration von eCH-Standards in Ausschreibungen: Die eCH-Standards sollten als technische Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt werden. Dabei sind die für die jeweilige Beschaffung relevanten Standards durch die Bedarfsstelle zu definieren.
  • Grundsätze in der IKT-Strategie: Folgende Prinzipien sollten  in die IKT-Strategie integriert werden:
    • Interoperabel: Mit der Anwendung offener, produkteneutraler und frei verfügbarer Standards, insbesondere der Standards von eCH, wird die Interoperabilität gefördert und die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Produkten reduziert.
    • Standardisiert: Die Leistungsbezüger und Leistungserbringer achten auf Einheitlichkeit und Einhaltung der Standards