Beschreibung
Das Internet vereinfacht Menschen mit Behinderungen die Kommunikation und kompensiert
so die eingeschränkte Mobilität. Es ist dringend notwendig, dass Internetanwendungen barrierefrei
für alle Menschen zugänglich sind.
Dieser eCH-Standard soll primär bei allen öffentlichen Internetangeboten des Gemeinwesens
Anwendung finden, also beispielsweise in Bereichen wie eGovernment, eVoting, usw.
Der vorliegende Standard gibt Behörden und weiteren Anbietern öffentlich zugänglicher Informationen
und Dienstleistungen die Möglichkeit, ihre Angebote im Internet nach einheitlichen
Kriterien umzusetzen und damit gleichzeitig ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Der eCH-Standard lehnt sich an die P028, Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von
barrierefreien Internetangeboten an, welche sich wiederum nach den international anerkannten
Web Content Accessibility Guidelines WCAG 1.0 des World Wide Web Consortium W3C
richten. Die Umsetzung dieser Richtlinien ermöglicht es, dass alle Nutzer auf das Internetangebot,
unabhängig ihrer Einschränkungen, zugreifen können.