Beschreibung
Der hier vorliegende Standard gibt eine Anleitung, wie elektronische Signaturen, hier kurz Signaturen, zu prüfen sind. U.a. auch Signaturen, welche mit Zusatzinformationen wie einem Zeitstempel versehen sind, so dass die Gültigkeit der Signatur und deren Beweiskraft bewahrt werden kann.
Bestimmungen aus Bundesgesetz (ZertES) und folglich deren Ausführungsvorschriften (Verordnung, technische administrative Vorschriften) bestehen jedoch zur Prüfung einer Signatur nicht. Weil Signaturen zu prüfen sind, bedarf es dieser Anleitung.
Die hier vorliegende Anleitung basiert auf:
- ETSI Standards (ETSI EN 319 102-1 V.1.4.1, ETSI TS 119 172-4)
- EU-Vorschriften, wie eine Signatur zu prüfen ist.
- Bundesvorschriften (ZertES, VZertES und TAV)
- eCH-Standards (eCH-0091, eCH-0220, eCH-0230, eCH-0250), wie eine Signatur herzustellen ist.
Vorschriften und Empfehlungen, wie eine elektronische Signatur herzustellen ist, legen implizit die Kriterien und das mögliche Resultat einer Prüfung fest.
In eCH-0220, eCH-0230, eCH-0250 sind mehr Anforderungen an die Herstellung einer elektronischen Signatur für die Bewahrung deren Gültigkeit festgelegt worden, als in den entsprechenden ETSI Standards, in den EU-Vorschriften SAR_EC_BASELINE und im DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 zu finden sind.
Folgende Aspekte werden hier zusätzlich mitberücksichtigt:
- Die Aufbewahrung des Signierten
- und die Nichtfälschbarkeit der Visualisierung des Signierten
Entsprechend ist die Prüfungsumfang grösser als in den einschlägigen ETSI Standards und in den EU-Vorschriften.